Die zweijährige BFS III (Sozialwesen) sowie die dreijährige BFS III (Sozialpädagogik) haben ESA als Eingangsvoraussetzung und vermitteln einen Berufsabschluss sowie den MSA unter bestimmten Bedingungen.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Mittleren Schulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss gibt es die Möglichkeit zum Besuch einer Berufsfachschule III für Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten – mit den beiden Fachrichtungen Informationsverarbeitung und Fremdsprachen sowie der Berufsfachschule III Elektronik und Datentechnik, die als zweijährige Vollzeitschule zum Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Technische Assistentin für Elektronik und Datentechnik“ bzw. „Staatlich geprüfter Technischer Assistent für Elektronik und Datentechnik“ führt.
Die BFS III (Sozialpädagogik) kann nun auch zweijährig besucht werden. Voraussetzung ist auch hier des Mittlere Schulabschluss.
Außerdem wird den Absolventen der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt.
Die zweijährige BFS III Sozialwesen bieten wir am Schulstandort Eutin an.
Ausbildungsziel
Die Berufsfachschule III (Sozialwesen) ermöglicht nach zweijähriger Ausbildung den Berufsabschluss zur/zum „Staatlich geprüfte/n Pflegeassistent/in“. Gleichzeitig kann mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung unter bestimmten Voraussetzungen der Mittlere Bildungsabschluss erworben werden. Diese Ausbildungsart bietet Perspektiven für viele soziale, gesundheitspflegerische, hauswirtschaftliche und erzieherische Berufe. Insbesondere der Bedarf an Arbeitskräften für altersspezifische Hilfe- und Versorgungsleistungen der ambulanten und stationären Betreuung von älteren, aber auch jüngeren Pflegebedürftigen wird aufgrund des sich verändernden Altersaufbaus der Bevölkerung ständig anwachsen. Besonders befähigte Absolventen der Berufsfachschule Sozialwesen können über die Fachoberschule (Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“ oder „Ernährung und Hauswirtschaft“) oder das Berufliche Gymnasium zum Studium an einer Fachhochschule oder Universität gelangen. Ein Berufliches Gymnasium und eine entsprechende Fachoberschule sind an der Beruflichen Schule des Kreises Ostholstein in Eutin vorhanden.
Ausbildungsdauer
Die Berufsfachschule Sozialwesen umfasst zwei Schulleistungsjahre, die Betriebspraxis einschließen. Im Laufe der Ausbildung sind 24 Wochen Praxis vorgesehen, von denen ein Teil auch in den Ferien abgeleistet werden muss. Die Praxis wird in Betrieben oder in Einrichtungen des Berufsfeldes Gesundheit/Sozialpflege oder Hauswirtschaft durchgeführt. Sie kann nicht in einem privaten Haushalt absolviert werden.
Aufnahmevoraussetzung
Aufnahmevoraussetzung ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss. Dem Abschlusszeugnis ist das Versetzungszeugnis in die 10. Klasse gleichgestellt. Auch Bewerber mit dem Mittleren Bildungsabschluss können in den Bildungsgang eintreten. Bei Aufnahme in den Bildungsgang ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als 3 Monate ist. Zusätzlich ist eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern vorzulegen. Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist für die BFS III (Sozialwesen) der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach GER vorzulegen. Die Englischkenntnisse können auf dem Niveau B1 (nach GER) nachgereicht werden.
Ausbildungsinhalte
Einen Eindruck von den Ausbildungsinhalten vermittelt die Stundentafel: | Stunden (1) |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich |
|
Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten (2) | 200 |
Gesundheit fördern und präventiv handeln | 200 |
Beobachten, Informieren, Organisieren der übertragenen Aufgaben und Dokumentieren in der Pflege | 250 |
Menschen personen- und situationsbezogen pflegen und betreuen | 250 |
Praxiszeiten in Einrichtungen der Gesundheit- und Krankenpflege, der Altenpflege, der Heilerziehungspflege, der Rehabilitation (3) | 1150 |
Berufsübergreifender Lernbereich | |
Deutsch / Kommunikation | 320 |
Mathematik | 160 |
Englisch | 160 |
Wirtschaft und Politik | 160 |
Religion oder Philosophie | 80 |
Sport | 120 |
(1): Unterrichtsstunden bezogen auf die zweijährige Ausbildung
(2): Vor dem Eintritt in das erste Praktikum muss der korrekte Umgang mit Notfallsituationen unterrichtet oder entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden.
(3): Es sind mindestens 2 Praxisbereiche zu absolvieren: ambulante Pflege und stationäre Akut- oder Langzeitpflege; entspricht 862,5 Zeitstunden
Kosten
Der Besuch der Berufsfachschule Sozialwesen ist schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Eventuell darüber hinaus benötigte Lernmittel müssen selbst beschafft werden.
Eine Klassenfahrt ist in der Regel Bestandteil der Ausbildung und soll erkennbar die Förderung der schulischen Bildungsziele zum Inhalt haben. Die Teilnahme an der Klassenfahrt ist verbindlich, die Kosten dafür tragen die Teilnehmer.
Anmeldung
Schicken Sie Ihre Anmeldung bis Ende Februar an:
Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Eutin
Wilhelmstr. 6
23701 Eutin
Telefon: 04521 7995-0
Der Anmeldung sind beizufügen:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (in Papierform auch im Schulsekretariat erhältlich)
- Lebenslauf mit Darstellung des schulischen Werdegangs
- Passfoto
- beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses
1. Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzung für den Bildungsgang zum staatlich geprüften Kaufmännischen Assistenten/ zur Kaufmännischen Assistentin an der Berufsfachschule III ist der Mittlere Schulabschluss, ein diesem gleichwertiger Schulabschluss oder die Versetzung in die Oberstufe des gymnasialen Bildungsganges.
Berufsfachschule III – Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten
Schulstandorte: Eutin und Bad Schwartau
2. Ausbildungsziel und Berechtigungen
Bei der Ausbildung zum Kaufmännischen Assistenten / zur Kaufmännischen Assistentin handelt es sich um eine berufs-qualifizierende Erstausbildung. Ziel ist es, eine berufliche Handlungskompetenz als Kaufmännischer Assistent / Kaufmännische Assistentin zu vermitteln. Sie soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, organisatorische, kaufmännische und verwaltende Aufgaben zu übernehmen und eine bzw. zwei Fremdsprachen in betrieblichen Kommunikationssituationen anzuwenden.
Die Ausbildung bereitet die Schülerinnen und Schüler zusätzlich auf die Fachhochschule vor und schließt mit dem Erwerb der vollständigen Fachhochschulreife ab. Ebenso berechtigt sie zum anschließenden Besuch der einjährigen Berufsoberschule
3. Kosten
Der Besuch der Berufsfachschule für Kaufm. Assistenten ist schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Eventuell darüber hinaus benötigte Lernmittel müssen selbst angeschafft werden. Eine Klassenfahrt ist in der Regel Bestandteil der Ausbildung und soll erkennbar die Förderung der schulischen Bildungsziele zum Inhalt haben. Die Teilnahme an der Klassenfahrt ist verbindlich, die Kosten dafür tragen die Teilnehmer.
Mit der Anmeldung erklären Sie sich bereit, an der Klassenfahrt teilzunehmen und die Kosten zu übernehmen.
4. Anmeldung
Die Anmeldung ist unter Angabe der gewünschten Fachrichtung bis Ende Februar eines Jahres zu richten an:
Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Eutin
Postfach 230
23692 Eutin
Telefon 04521–79950
oder
Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Eutin
Außenstelle Bad Schwartau
Ludwig-Jahn-Str. 15
23611 Bad Schwartau
Telefon 0451-27231
Der Anmeldung sind beizufügen:
1. Anmeldeformular (im Schulsekretariat erhältlich oder über www. bs-eutin.de)
2. Tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des schulischen Werdegangs
3. Beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses
5. Ausbildungsinhalte
Die Lernfelder stellen insgesamt einen beruflichen Qualifikationsprozess dar. Sie sind an beruflichen Handlungssituatio-nen kaufmännischer Berufe orientiert. Um dem Anspruch der beruflichen Handlungskompetenz zu erfüllen, sind betrieb-lich kaufmännische Geschäfts- und Arbeitsprozesse mithilfe in berufspraktischer Orientierung zu simulieren.
Berufsrelevante Methoden und Verfahren, Kommunikations- und Arbeitstechniken ergeben sich in den Lernfeldern aus den konkreten Lernsituationen, in denen kooperativ im Team gearbeitet wird. Die Schule entscheidet im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenständig über die inhaltliche Ausgestaltung der Lernfelder und Abbildung der beruflichen Realität z. B. mithilfe eines Modellunternehmens im Lernbüro.
Detailierte Informationen können Sie sich als PDF herunterladen
1. Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzung für den Bildungsgang zum staatlich geprüften elektrotechnischen Assistenten/ zur elektrotech-
nischen Assistentin an der Berufsfachschule III ist der Mittlere Schulabschluss, ein diesem gleichwertiger Schulabschluss
oder die Versetzung in die Oberstufe des gymnasialen Bildungsganges.
2. Ausbildungsziel und Berechtigungen
Schülerinnen und Schüler erreichen nach der zweijährigen Ausbildung im oben genannten Bildungsgang einen Schulab-
schluss entsprechend der Verordnung. Im Rahmen dieses doppelqualifizierenden Bildungsganges können die Schülerin-
nen und Schüler sowohl eine Berufsausbildung als auch die Fachhochschulreife nach den Bestimmungen der Kultusminis-
terkonferenz (KMK) erwerben. Ein inhaltlich breites, ausdifferenziertes Bildungsangebot in den Bereichen Datenverarbei-
tung, Elektrotechnik, Bürokommunikation(Anwendersoftware) und der intendierten Integration berufsübergreifender
Inhalte ermöglicht einen an der Berufswelt orientierten Kompetenzerwerb und bietet den Schülerinnen und Schülern eine
gute Basis für ihr zukünftiges berufliches Handeln. Schülerinnen und Schüler, die sich für diesen Bildungsgang entschei-
den, profitieren von der Kombination der Schwerpunkte Elektrotechnik und Datenverarbeitung unter didaktischer Einbe-
ziehung der berufsfeldübergreifenden Fächer.
3. Kosten
Der Besuch der Berufsfachschule für elektrotechnische Assistenten/Assistentinnen ist schulgeldfrei. Lernmittel werden im
Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Eventuell darüber hinaus benötigte Lernmittel
müssen selbst angeschafft werden. Eine Klassenfahrt ist in der Regel Bestandteil der Ausbildung und soll erkennbar die
Förderung der schulischen Bildungsziele zum Inhalt haben. Die Teilnahme an der Klassenfahrt ist verbindlich, die Kosten
dafür tragen die Teilnehmer.
Mit der Anmeldung erklären Sie sich bereit, an der Klassenfahrt teilzunehmen und die Kosten zu übernehmen.
5. Ausbildungsinhalte
Die Lernfelder sind fachübergreifend angelegt und stellen insgesamt einen beruflichen Qualifikationsprozess dar. In den
Kern der Ausbildung werden berufliche Ausgangssituationen der Elektrotechnik gestellt, die von informationstechnischen
Inhalten flankiert werden. Die Planung elektrotechnischer Inhalte und deren Umsetzung sind entsprechend der berufli-
chen Realität nur umsetzbar, wenn die Rahmenbedingungen der Informationstechnik eine Kommunikations- und
Produktionsebene über Hard- und Software im Background bereitstellen. Sie lassen sich aus den beruflichen Handlungssi-
tuationen ableiten. Innerhalb dieser Lernfelder können für den Unterricht Lernsituationen geschaffen werden, in denen
Fachinhalte aus dem elektrotechnischen Sektor mit den Inhalten der Informationstechnik sachlich und zeitlich im Zusam-
menhang geordnet werden. Die Schule entscheidet deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenständig über die inhalt-
liche Ausgestaltung der Lernfelder. Ferner wird in den informationstechnischen Lernfeldern eine Wahlmöglichkeit der
Lernfelder etabliert, die die standortspezifische Ausrichtung der Schule berücksichtigt. Eines der beiden Wahlpflichtlern-
felder ist bindend mit in die curriculare Ausrichtung der Ausbildung aufzunehmen.
Einen Eindruck von den Ausbildungsinhalten vermittelt die Stundentafel: | Stunden (1) |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich |
|
LF 1: Elektrotechnische Systeme analysieren, planen und realisieren sowie deren Funktionen prüfen | 320 |
LF 2: Installationen und Schaltungen realisieren und Werkstoffe bearbeiten | 200 |
LF 3: Strukturierte und objektorientierte Programme für elektrotechnische Anwendungen entwickeln | 320 |
LF 4: Automatisierungstechnische Systeme entwickeln und bereitstellen | 320 |
LF 5: Baugruppen und Geräte fertigen und prüfen | 160 |
LF 6: Einfache und vernetzte IT-Systeme analysieren, planen und in Betrieb nehmen | 240 |
LF 7: Elektronische Teilsysteme analysieren und beschreiben | 240 |
LF 8: Energie- und antriebstechnische Systeme planen |
240 |
Praxiszeiten |
1601 |
Optional: 2. Fremdsprache (Spanisch) zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in der Berufsoberschule | 160 |
Berufsübergreifender Lernbereich | |
Deutsch/Kommunikation | 120 |
Mathematik | 240 |
Englisch | 120 |
Wirtschaft und Politik | 80 |
Religion oder Philosophie | 80 |
Sport | 40 |
1 Am Anfang des 2. Ausbildungsjahres ist ein vierwöchiges kaufmännisches Praktikum zu absolvieren.
Praxiszeiten werden wie ein Fach oder ein Lernfeld behandelt und im Zeugnis mit einer Note ausgewiesen.
Die Berufsfachschule Sozialpädagogik ermöglicht nach zweijähriger Ausbildung den Berufsabschluss zur „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in“. Gleichzeitig kann mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben werden. Die Ausbildung in der Berufsfachschule für Sozialpädagogik qualifiziert für eine pädagogisch unterstützende Arbeit mit Kindern bis zum Alter von 14 Jahren. Mit ihr wird die Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufstätigkeit in Kindergärten, Krippen oder vergleichbaren Einrichtungen des Elementarbereiches geschaffen. Dieser Berufsabschluss ermöglicht auch den anschließenden Besuch der Fachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik (Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)). Mit dem Erwerb der FHR kann auch die Berufsoberschule besucht werden. Eine entsprechende Berufsoberschule ist an der Beruflichen Schule des Kreises Ostholstein in Eutin vorhanden.
2. Ausbildungsdauer
Die Berufsfachschule Sozialpädagogik umfasst zwei Schulleistungsjahre. Hierbei sind Praxiszeiten in Einrichtungen der Kinder– und Jugendhilfe nach SGB VIII im Umfang von 640 Unterrichtsstunden vorgesehen.
3. Aufnahmevoraussetzung
Aufnahmevoraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. Wenn mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung der Mittlere Schulabschluss erworben wurde, so ist dieses auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule ausdrücklich vermerkt. Bei Aufnahme ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als 3 Monate ist. Zusätzlich ist eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern vorzulegen.
Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist für die BFS III (Sozialpädagogik) der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach GER vorzulegen.
4. Ausbildungsinhalte
Einen Eindruck von den Ausbildungsinhalten vermittelt die Stundentafel: | Stunden |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich |
|
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln | 120 |
Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln | 420 |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten | 660 |
Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren | 120 |
Wahlpflichtbereich | 120 |
Praxiszeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII | 640 |
Berufsübergreifender Lernbereich | |
Deutsch/Kommunikation | 180 |
Mathematik | 160 |
Englisch | 120 |
Wirtschaft und Politik | 120 |
Religion oder Philosophie | 60 |
Optional: 2. Fremdsprache (Spanisch) zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in der Berufsoberschule | 160 |
1) Unterrichtsangebote, um die Ausbildung in einem Arbeitsfeld und/oder um Themenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe exemplarisch zu erweitern oder zu vertiefen.
5. Kosten
Der Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogik ist schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung
gestellt. Eventuell darüber hinaus benötigte Lernmittel müssen selbst beschafft werden.
6. Anmeldung richten Sie bis Ende Februar an:
Berufliche Schule
des Kreises Ostholstein in Eutin
Wilhelmstraße 6
23701 Eutin
Telefon 04521-79950
Berufsfachschule III - Sozialpädagogik
Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent
Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin
Schulstandort: Eutin
Der Anmeldung sind als Bewerbungsunterlagen beizufügen:
a) Anmeldeformular (im Schulsekretariat und auf www.bs-eutin.de erhältlich)
b) Passfoto
c) Lebenslauf mit Darstellung des schulischen Werdegangs
d) Beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses
oder Anmeldung über:
Detaillierte Informationen können Sie sich als PDF herunterladen
Die Berufsfachschule Sozialpädagogik ermöglicht nach dreijähriger Ausbildung den Berufsabschluss zur „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in“. Gleichzeitig kann mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung unter bestimmten Voraussetzungen der Mittlere Bildungsabschluss erworben werden. Die Ausbildung in der Berufsfachschule für Sozialpädagogik qualifiziert für eine pädagogisch unterstützende Arbeit mit Kindern bis zum Alter von 14 Jahren. Mit ihr wird die Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufstätigkeit in Kindergärten, Krippen oder vergleichbaren Einrichtungen des Elementarbereiches geschaffen. Dieser Berufsabschluss ermöglicht auch den anschließenden Besuch der Fachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik (Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)). Mit dem
Erwerb des MSA kann aber auch die Fachoberschule und das Berufliche Gymnasium besucht werden. Ein Berufliches Gymnasium und eine entsprechende Fachoberschule sind an der Beruflichen Schule des Kreises Ostholstein in Eutin vorhanden.
2. Ausbildungsdauer
Die Berufsfachschule Sozialpädagogik umfasst drei Schulleistungsjahre. Hierbei sind Praxiszeiten in Einrichtungen der Kinder– und Jugendhilfe nach SGB VIII im Umfang von 640 Unterrichtsstunden vorgesehen.
3. Aufnahmevoraussetzung
Aufnahmevoraussetzung ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss. Dem Abschlusszeugnis ist das Versetzungszeugnis in die 10. Klasse gleichgestellt. Auch Bewerber mit dem Mittleren Bildungsabschluss können in den Bildungsgang eintreten. Bei Aufnahme ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als 3 Monate ist. Zusätzlich ist eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern vorzulegen.
Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist für die BFS III (Sozialpädagogik) der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach GER vorzulegen.
4. Ausbildungsinhalte
Einen Eindruck von den Ausbildungsinhalten vermittelt die Stundentafel: | Stunden (1) |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich |
|
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln | 220 |
Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln | 680 |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten | 860 |
Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren | 180 |
Wahlpflichtbereich 2) | 120 |
Praxiszeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII | 640 |
Berufsübergreifender Lernbereich | |
Deutsch/Kommunikation | 360 |
Mathematik | 180 |
Englisch | 180 |
Wirtschaft und Politik | 180 |
Religion oder Philosophie | 80 |
Sport 3) | 160 |
1) Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Ausbildung
2) Unterrichtsangebote, um die Ausbildung in einem Arbeitsfeld und/oder um Themenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe exemplarisch zu erweitern oder zu vertiefen.
3) Hiervon sollen 80 Unterrichtsstunden fachrichtungsbezogen gestaltet werden.
5. Kosten
Der Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogik ist schulgeldfrei. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung
gestellt. Eventuell darüber hinaus benötigte Lernmittel müssen selbst beschafft werden. Eine Klassenfahrt ist in der Regel Bestandteil der Ausbildung und soll erkennbar die Förderung der
schulischen Bildungsziele zum Inhalt haben. Die Teilnahme an der Klassenfahrt ist verbindlich, die Kosten dafür tragen die Teilnehmer.
6. Anmeldung richten Sie bis Ende Februar an:
Berufliche Schule
des Kreises Ostholstein in Eutin
Wilhelmstraße 6
23701 Eutin
Telefon 04521-79950
Berufsfachschule III - Sozialpädagogik
Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent
Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin
Schulstandort: Eutin
Der Anmeldung sind als Bewerbungsunterlagen beizufügen:
a) Anmeldeformular
b) Passfoto
c) Lebenslauf mit Darstellung des schulischen Werdegangs
d) Kopie des letzten Zeugnisses
oder Anmeldung über:
Detaillierte Informationen können Sie sich als PDF herunterladen